Unser Team bildet alle Klassen aus.
Seit Mitte 2005 kannst du bereits mit 17 den Führerschein der Klasse B und BE machen. Nach der normalen Ausbildung und der bestandenen theoretischen und praktischen Prüfung darfst du innerhalb Deutschlands nur mit einem Begleiter fahren, den du vorher bei der Anmeldung in der Fahrschule namentlich melden musstet.
Mehr Infos hier
Für die Fahrerlaubnis der Klasse A begrenzt ist ein Mindestalter von 18 Jahren vorgesehen.
Nach 2 Jahren wird aus der Klasse A begrenzt automatisch A unbegrenzt.
Die Klasse A unbegrenzt kann ab 25 Jahren erworben werden.
Für Leichtkrafträder der Klasse A1 und Kleinkrafträder der Klasse M gilt das Mindestalter von 16 Jahren.
Den Mofaführerschein kannst du schon ab 15 Jahren erwerben.
Für alle Klassen außer M und Mofa sind Sonderfahrten in unterschiedlicher Anzahl nötig.
Für die Mofabescheinigung muss nur eine theoretische Prüfung abgelegt werden.